1. Vertragsabschluss
Der Käufer hält sich einen Monat an seinen Antrag ab Eingang des Antrags und Vorlage aller zur Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer das Vertragsangebot schriftlich angenommen hat und den Käufer hiervon in Kenntnis gesetzt hat. Sollten sich bei der Lieferung des Vertragsgegenstandes aus von dem Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen Verzögerungen ergeben, so kann der Käufer bis zu 3 Wochen nach Liefertermin hieraus keine rechtlichen Folgen herleiten. Danach hat der Käufer den Verkäufer unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Übergabe des Kaufgegenstandes aufzufordern.
Der Verkäufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant das Kaufangebot des Verkäufers aus nicht von dem Verkäufer zu vertretenden Gründen ablehnt oder nicht liefert. Im Falle des Rücktritts kann der Käufer keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
2. Preise
Alle Preise gelten ab Versandort. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten werden gesondert berechnet.
Sollten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen und sich zwischenzeitlich die Preise des Lieferanten erhöht haben, so ist der Verkäufer entsprechend der Erhöhung berechtigt, den Kaufpreis anzuheben. Sollte die Kostenerhöhung über 5 % liegen, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlungen
Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto zu leisten. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz jährlich fällig.
Zahlungen mittels Wechsel bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Für Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt, sämtliche Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zur Last des Kunden. Scheckzahlungen gelten erst nach erfolgter vorbehaltAsloser Gutschrift des Schecks auf dem Konto des Verkäufers als erfolgt.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Aufrechnung des Käufers mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die vom Verkäufer gelieferte Ware das Eigentum des Verkäufers. Sie darf weder verpfändet, übereignet, vermietet oder verliehen werden. Bei einer Pfändung durch Dritte verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich zu benachrichtigen und sämtliche etwaigen Interventionskosten zu tragen.
Der Käufer verpflichtet sich, noch in dem Eigentum des Verkäufers stehende Waren im normalen Geschäftsgang nur ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt hiermit sämtliche aus einer Veräußerung entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Sollte der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung usw. erlöschen, tritt die neue Sache anstelle der vom Verkäufer gelieferten Ware.
5. Schadenersatz
Kommt es aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, nicht zur Erfüllung des Vertrages, so ist der Verkäufer berechtigt, pauschalen Ersatz des Schadens in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern der Käufer nicht einen geringeren Schaden nachweist. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, seinen Schaden konkret zu berechnen.
6. Gewährleistung
Wegen etwaiger Gewährleistungsansprüche hat sich der Käufer zunächst an den Lieferanten des Verkäufers zu wenden. Der Verkäufer teilt auf Anfrage dessen Adresse mit und tritt bereits jetzt die Gewährleistungsansprüche an den Käufer ab, der diese Abtretung annimmt.
Ist eine Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten nicht zu erreichen, so steht dem Käufer das Recht zu, Nachbesserung zu verlaAngen. Schlägt die Nachbesserung (3 vergebliche Nachbesserungsversuche) fehl, so kann der Käufer Ersatzlieferung erlangen. Führt auch diese nicht zum Erfolg, so lebt das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) und auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) wieder auf.
Rügt der Käufer einen offensichtlichen Mängel der Ware nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt gegenüber dem Verkäufer schriftlich, können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Für Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung der Ware entstehen, haftet der Verkäufer nicht. Gleiches gilt, wenn die Ware entgegen der Gebrauchsanweisung verwendet wird.
7. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen unserer Kunden erkennen wir grundsätzlich nicht an und liefern nur unter Zugrundelegung unserer Bedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Im übrigen haben mündliche Absprachen nur nach unserer schriftlichen Gegenbestätigung Gültigkeit.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist Lauchheim (Amtsgericht Ellwangen / Landgericht Ellwangen)
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht. Derartige Bestimmungen sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommen.
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